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   BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82   

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https://dejure.org/1983,10516
BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82 (https://dejure.org/1983,10516)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1983 - 2 RU 69/82 (https://dejure.org/1983,10516)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 (https://dejure.org/1983,10516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenanspruch eines Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten - Voraussetzung dass der Verstorbene den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten haben muss - Annahme eines überwiegenden Bestreitens beim Übergang des wesentlichen Vermögens des Versorgers auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 4/71

    Ehefrau - Bestreiten des Unterhalts - Verstorbene Ehefrau - Vermögen - Unterhalt

    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
    Die gegenteilige Auffassung in BSGE 36, 68 sei weder mit dem Wortlaut noch mit dem Zweck des § 593 der Reichsversicherungsordnung (RVO) vereinbar.

    Sie ist der Auffassung, daß nach der zutreffenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 36, 68) der Kläger keinen Anspruch auf Witwerrente habe, da das Vermögen, aus dem die Ehefrau des Klägers den Teil des überwiegenden Unterhalts bestritten habe, auf den Kläger zur Hälfte übergegangen sei.

    Nach dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 26. Juni 1973 (BSGE 36, 68) sind jedoch die Voraussetzungen des § 593 Abs. 1 letzter Halbsatz RVO - solange die Ehefrau den Unterhalt bestritten haben würde - nicht gegeben, wenn das Vermögen der verstorbenen Ehefrau, wegen dessen Ertragswerts der überwiegende Unterhalt der Familie - ohne weitere zu unterhaltende Angehörige - bejaht worden ist, mit ihrem Tode auf den Ehemann übergegangen ist (ebenso Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl, S 587a; Plagemann/Plagemann, Gesetzliche Unfallversicherung 1981, S 137, RdNr. 321).

  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
    Sprechen aber somit gute Gründe sowohl für die Ansicht des LSG als auch für die bisherige Rechtsprechung des BSG, so soll von dieser nicht abgewichen werden (BSGE 40, 292, 296).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 19/73

    Unterhaltsschaden eines Ehegatten bei bloßer Absicht der Ehescheidung; Anrechnung

    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
    Auf den Schadenersatzanspruch wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt sind aber vom Unterhaltsverpflichteten ererbte Vermögenswerte anzurechnen, die auch vor dem Tod des Unterhaltsverpflichteten zur Bestreitung des Unterhalts dienten (BGH NJW 1974, 1236; s. auch Mertens, Münchner Kommentar, Band 3/2, 1980 § 843 RdNr. 51).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
    Ebenso trifft, wie das LSG weiter zutreffend ausführt, das vom 8. Senat des BSG angeführte Beispiel (a.a.O. S 69) aus dem Bericht des sozialpolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks IV/938 - neu - S 14, 15) nicht auf die hier maßgebende Fallgestaltung zu.
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RJ 102/78

    Witwerrente - Ausschluß - Von der Ehefrau geerbtes Unternehmen

    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
    Auch der Anspruch auf Witwerrente nach § 1266 RVO scheitere nicht daran, daß der Witwer nach dem Tode seiner versicherten Ehefrau seinen Unterhalt aus den Einkünften eines Geschäftes bestreite, das er von der Versicherten geerbt habe und weiterführe (BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 11).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82

    Aszendentenrente - Voraussetzungen des Anspruchs

    30. April - 8/8a RU h/80 - aaO; BSG Urteil Dezember 1983 - 2 RU 69/82 ; Gitter, aaO, s 1H5ff).

    In Anwendung dieses Grundsatzes ist der BGH zu dem Ergebnis gelangt, daß auf den Schadensersatzanspruch wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen sind, die mit dem Anspruch wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt im Zusammenhang stehen (BGH NJW 1979, 1236; BGH NJW 1979, 760, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 73, 109; vgl auch BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95

    Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes bei Berufskrankheiten

    Grundsätzlich ist eine Rechtsprechung des BSG aus Gründen der Rechtssicherheit nicht schon deshalb aufzugeben, weil weiterhin nicht nur gute Gründe für sie, sondern wie bisher auch solche gegen sie sprechen (BSGE 40, 292, 296; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).
  • BSG, 07.04.1987 - 11a RJz 1/86
    Vielmehr ist dort unter Hinweis auf eine damals schon mehr als 15 Jahre bestehende Rechtsprechung zur Ablehnung einer entsprechenden Anwendung des S 146 SGG betont werden, eine solche Rechtsprechung könne nicht ohne zwingende Gründe geändert werden (s hierzu im übrigen BSGE 40, 292, Leitsatz zu 2; USK 1977, 217; Urteil vom 8. Dezember 1983, 2 RU 69/82; BAGE 12, 278); daß sie "falsch" sei, ist damit keinesfalls zum Ausdruck gebracht.
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